Yachtclub Uelzen e.V.

 Sportboothafen Uelzen | Elbeseitenkanal km 65,9

UKW Sprechfunkzeugnis See SRC

Allgemeine Informationen 

Wer auf Sportschiffen eine UKW-Sprech-Seefunkstelle mit den dazugehörigen Einrichtungen des GMDSS bedienen will, muss laut den Radio Regulations im Besitz eines gültigen Funkbetriebszeugnisses sein, des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnsses (Short Range Certificate) SRC. Für die bediente Seefunkanlage muss zudem eine Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur vorliegen.

Definition

Das Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) ist eine amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.

Geltungsbereich

Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate [LRC]) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) auf Sportfahrzeugen (nicht ausrüstungspflichtig). Das SRC wird international anerkannt.

Schulung im Yachtclub Uelzen

Das Ende der Saison nähert sich mit großen Schritten. Zeit um die Winterpause damit zu verbringen sich weiterzubilden.

Unsere Ausbildung für die Sprechfunkzeugnisse SRC und UBI starten mit dem Infoabend am Montag, 25. September 2024 um 19.00 Uhr. Die Unterrichtsabende folgen dann jeweils Montags von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Clubhaus des Yachtclub Uelzen im Sportboothafen Groß Liedern.

Unsere Ausbildungsleitung Merle Genthe bittet um Voranmeldung und steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mobil: 01575 8934992 oder E-Mail: ausbildung@yachtclub-uelzen.de

Wir freuen uns auf Euch!

Anmeldungen bitte vorher unter ausbildung@yachtclub-uelzen.de oder unter 01575 8934992

Anmeldung

Sie können sich vorab oder am Abend der Einführungsveranstaltung anmelden. Anmeldungen nehmen unsere Schulungsleiterin Merle Genthe gerne per Mail oder telefonisch (01575 8934992) entgegen. Das Anmeldeformular zum bequemen Ausfüllen am PC können Sie hier downloaden:

Durch kurzfristige Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung zum 01.10.2019 mussten die Gebühren für den Funkschein UBI sowie für den Kombilehrgang UBI/SRC angehoben werden.

Jetzt anmelden für das Sprechfunkzeugnis SRC
Funkscheinkursanmeldung als ausfüllbares pdf downloaden
Anmeldung UKW Funkscheine.pdf (359.98KB)
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Gebühren

Gesamtkursgebühr

265,00 € *

incl. Kursgebühr, Bücher und sonstiges Lehrmaterial




* jeweils zzgl. Prüfungsgebühr ( https://pa-hannover.de )


Kombi-Lehrgang UBI + SRC

405,00 € *

Schulungsinhalte

Im Rahmen der Unterrichtsabende werden alle 180 Fragen des amtlichen Fragenkatalogs besprochen und die dahinterstehenden Vorschriften und Regelungen ausführlich erläutert. Die Beherrschung des vermittelten Wissens wird zur Übung und Vorbereitung auf die Prüfungssituation regelmäßig mit Hilfe der Prüfungsbögen kontrolliert. 

Für die Abgabe/Aufnahme der Funkmeldungen wird das internationale Buchstabieralphabet eingeübt. Die Meldungen sind in der Prüfung zum Teil in englischer Sprache aufzunehmen oder abzugeben, hierzu üben wir Mustertexte ein. 

Die praktische Ausbildung im Yachtclub Uelzen erfolgt an modernen Originalsprechfunkgeräten wie sie auch im Markt üblich sind. Geübt wird die allgemeine Bedienung und Einstellung der Geräte sowie das korrekte Abgeben der verschiedenen geforderten Meldungen.

Informationen zur Funkzeugnisprüfung SRC

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die jeweils einzeln bestanden werden müssen: Einem praktischen Teil am Funkgerät und einer theoretischen Prüfung mittels Fragebogen. 

ie Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils (theoretische oder praktische Prüfung) findet nur auf Antrag des Bewerbers und vor dem selben Prüfungsausschuss statt und ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich. Wird die theoretische oder die praktische Prüfung nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten bestanden, ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden. 

Für Inhaber eines UKW-Betriebszeugnisses für Funker (UBZ) oder eines Beschränkt Gültigen Betriebszeugnisses für Funker II (UBZ II) besteht die Prüfung nur aus einem theoretischen Teil (Anpassungsprüfung).

Zulassungsvoraussetzung

Alter: mindestens 15 Jahre Ausweis: Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses Lichtbild: Vorlage zweier identischer Passbilder Gebühren: Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühren

Prüfungsausschuss

Die Prüfung wird abegnommen durch den Prüfungsausschuss Bremen des DMYV/DSV. Auf den Webseiten des Prüfungsausschusses gibt es ausführliche Informationen zu den Funkzeugnissen sowie die nötigen Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download.

Theorieprüfung

Die theoretische Prüfung zum SRC besteht aus der Bearbeitung eines Fragebogens mit 30 Fragen unterschiedlicher Bewertung, die in 60 Minuten schriftlich beantwortet sein müssen und einem Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Sie dient zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der für das Bedienen einer Seefunkstelle maßgebenden Vorschriften und Kenntnisse und setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: 

  • der Bearbeitung eines Fragebogens mit Fragen aus dem Fragenkatalog 
  • der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche
  • der schriftlichen Übersetzung eines deutschen Textes, der auf den Seefunkdienst bezogen ist, in die englische Sprach
  • sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung

Praxisprüfung

Für das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) und für die Anpassungsprüfung besteht die praktische Prüfung aus der Durchführung von vier von acht Pflichtaufgaben und dem Nachweis sonstiger Fertigkeiten (höchstens drei Aufgaben), insbesondere der Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen. 

  • Controller editieren und Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussenden der Notmeldung
  • Controller editieren, Weiterleitung eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung
  • Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen

Amtlicher Fragenkatalog

Der amtliche Fragenkatalog besteht aus 180 Fragen, aus denen in der Prüfung eine Auswahl im Multiple Choice Verfahren abgefragt wird. 

  • Mobiler Seefunkdienst und Weltweites Seenot- und Sicherheitsdienst GMDSS (Fragen 1 – 23) 
  • Funkeinrichtungen und Seefunkstellen (Fragen 24 – 52) 
  • Digitaler Selektivruf DSC (Fragen 53 – 68) 
  • UKW/VHF – Sprechfunk (Fragen 69 – 84) 
  • Betriebsverfahren und Rangfolgen (Fragen 85 – 115) 
  • Nautische und Meteorologische Warnnachrichten NAVTEX (Fragen 116 – 124) 
  • Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake EPIRB und Radartransponder SART (Fragen 125 – 180)

Verordnungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Sprechfunkzeugnis See (SRC) regeln die Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V.und den deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkbetriebszeugnisse).