Yachtclub Uelzen e.V.

 Sportboothafen Uelzen | Elbeseitenkanal km 65,9

Sportküstenschifferschein

Allgemeine Informationen zum SKS

Der Sportküstenschifferschein unter Antriebsmaschine oder unter Segel ist ein amtlicher, freiwilliger Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen dem Sportbootführerschein See einerseits und dem Sportseeschifferschein / Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste). 


Der Erwerb des SKS ist in der Sportseeschifferscheinverordnung geregelt. Der SKS ist bei vielen Anbietern die Voraussetzung für das Chartern einer Yacht.

Definition

Amtlicher, empfohlener (aber nicht vorgeschriebener) Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).

Geltungsbereich

Der Sportküstenschifferschein gilt in den Küstengewässern aller Meere außerhalb der 3-Seemeilen-Zone und innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Der Erwerb ist freiwillig. 

Der Sportküstenschifferschein wird auch im Ausland als Zertifikat zum Nachweis der Qualifikation zur Führung eines Sportbootes auf Seewasserstraßen anerkannt.

Schulung im Yachtclub Uelzen

Der Yachtclub Uelzen bietet die Ausbildung nur bei Bedarf an.

Schulungsinhalte

Im Rahmen der Unterichtsabende werden die wichtigsten Fragen des amtlichen Prüfungskataloges unter Motor  bzw. unter Motor und Segeln besprochen und die dahinter stehenden Vorschriften und Regelungen ausführlich erläutert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in einer gründlichen Einweisung in die Kartenaufgaben und Wetterkunde. Zur Vertiefung des Lernstoffes sind ergänzend Hausaufgaben zu bearbeiten. 

Hinweis: Die praktische Ausbildung für den SKS bietet der Yachtclub Uelzen nicht an.

Informationen zur Führerscheinprüfung SKS

Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und ggbf. einer mündlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung wird in zwei Prüfungsteilen abgelegt, der Bearbeitung eines Fragebogens und der Bearbeitung einer Kartenaufgabe. 

Die Wiederholung der nicht bestandenen theoretischen Prüfung, einer nicht bestandenen Teilprüfung oder die Wiederholung der nicht bestandenen praktischen Prüfung findet nur auf Antrag des Bewerbers statt und ist frühestens nach vier Wochen möglich. 

Wird die theoretische und die praktische Prüfung nicht innerhalb einer Frist von 24 Monaten abgeschlossen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Zulassungsvoraussetzung

  • Voraussetzung: Besitz des SBF See 
  • Alter: ab 16 Jahre 
  • Lichtbild: Vorlage eines Lichtbildes im Format 38 mm x 45 mm, das den Bewerber ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
  • Gebühren: Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühren 
  • Einverständniserklärung: bei Bewerbern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Seemeilen: Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten und Küstengewässern (für die Zulassung zur praktischen Prüfung) 

Prüfungsausschuss

Die Prüfung wird abgenommen durch den Prüfungsausschuss Hannover des DMYV/DSV. Auf den Websiten des Prüfungsausschusses gibt es ausführliche Informationen zum Führerschein sowie die nötigen Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download. 

Alternativ kann die Prüfung auch vor dem Prüfungsausschuss Hamburg oder Bremen abgelegt werden. Auch diese Prüfungsausschüsse bieten weitere Informationen auf seinen Internetseiten an.

Theorieprüfung

Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der amtliche Fragenkatalog, der aus 118 Fragen zur Navigation, 110 Fragen zum Schifffahrtsrecht, 101 Fragen zur Wetterkunde, 163 Fragen zur Seemannschaft I (Antriebsmaschine und unter Segel) sowie 146 Fragen zur Seemannschaft II (Antriebsmaschine) besteht. 

Die zweiteilige theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und einer Kartenaufgabe sowie ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse in der Navigation, der Seemannschaft, des Schifffahrtsrechts und der Wetterkunde sind nachzuweisen. Der Fragebogen ist frei zu beantworten, kein Multiple-Choice-Verfahren. 

Praxisprüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen:

  • Durchführung eines "Boje-über-Bord-Manövers" 
  • Anwendung von Leinen beim An- und Ablegen sicherer Umgang mit Tauwerk 
  • Wetterkunde 
  • Navigation 
  • Motor, elektrische Anlage, Gasanlage 
  • Manöver fahren: An- und/oder Ablegen, Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen / Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers

Amtlicher Fragenkatalog

Der amtliche Fragenkatalog besteht aus 118 Fragen zur Navigation, 110 Fragen zum Schifffahrtsrecht, 101 Fragen zur Wetterkunde und 163 Fragen zur Seemannschaft I (Antriebsmaschine und unter Segel) sowie 146 Fragen zur Seemannschaft II (Antriebsmaschine). 

Verordnungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Sportküstenschifferschein regelt die Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen. 

Die Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 2 der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV) für den Deutschen Motoryachtverband e. V. und den Deutschen Segler-Verband e. V. konkretisieren die Durchführung der Prüfungen im Detail.