Yachtclub Uelzen e.V.

 Sportboothafen Uelzen | Elbeseitenkanal km 65,9

Amtlicher Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Allgemeine Informationen zum SBF mit dem Geltungsbereich See

Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf einer gültigen Fahrerlaubnis. Sportboot im Sinne der geltenden Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Ausgenommen von dieser Führerscheinpflicht sind Boote ohne Antriebsmaschine oder mit mit einer Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung weniger als 11,03 Kilowatt (ca. 15 PS) beträgt.


Definition

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der 3-Seemeilen-Zone. Der Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).

Geltungsbereich

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich See gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der 3-Seemeilen-Zone. Im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres auf bis zu 12 sm und auf hoher See ist er nicht erforderlich. Seeschifffahrtsstraßen sind die von Seeschiffen befahrenen Wasserstraßen im Küstenbereich und Mündungsbereich von Flüssen nach § 1 Absatz 1 des SeeSchStrO. Eine Übersicht über die Seewasserstraßen finden Sie hier. 

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich See wird auch im Ausland als Zertifikat zum Nachweis der Qualifikation zur Führung eines Spoortbootes auf Seewasserstraßen anerkannt. 

Schulung im Yachtclub Uelzen 

Die Schulung erfolgt durch unseren Schulungsleiterin Merle Genthe. Die praktische Ausbildung erfolgt dann auf unserem Schulungsboot "Barftgahns" .

Die Ausbildung für die Sportbootführerscheine beginnt im Yachtclub Uelzen mit einem gemeinsamen Einführungsabend am Montag den 08.01.2024 um 19.00 Uhr. Die Unterrichtsabende folgen dann jeweils Montags von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Clubhaus des Yachtclub Uelzen im Sportboothafen Groß Liedern.

Anmeldungen bitte vorher unter ausbildung@yachtclub-uelzen.de oder unter 01575 8934992

Je  nach  Wetterlage  beginnt  die praktische  Ausbildung  auf  dem  vereinseigenen  Schulungsboot " Barftgahns" ab Ende Februar/Anfang März. Der Prüfungstermin ist dann in der Regel Ende März/Anfang April. 

Anmeldung 

Sie können sich vorab oder am Abend der Einführungsveranstaltung anmelden. Anmeldungen nimmt unsere Schulungsleiterin Merle Genthe gerne per Mail oder telefonisch unter 01575 8934992 entgegen. Das Anmeldeformular zum bequemen Ausfüllen am PC können Sie hier downloaden:

Gebühren

Gesamtkursgebühr

330,00 € *

inklusive Kursgebühr, Bücher und sonstiges Lehrmaterial, 5 Fahrstunden




Kombi-Lehrgang SBF mit beiden Geltungsbereichen Binnen + See

540,00 € *

* jeweils zzgl. Prüfungsgebühr ( https://pa-hannover.de)




Zusätzliche Ausbildungsfahrten während der Schulungszeit je Std.

50,00 €

Schulungsinhalte

Im Rahmen der Unterrichtsabende werden alle 300 Fragen des amtlichen Prüfungskataloges besprochen und die dahinter stehenden Vorschriften und Regelungen ausführlich erläutert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in einer gründlichen Einweisung in die Kartenaufgaben. Die Beherrschung des vermittelten Wissens wird zur Übung und Vorbereitung auf die Prüfungssituation regelmäßig mit Hilfe der offiziellen Prüfungsbogen überprüft.

Die praktische Ausbildung im Yachtclub Uelzen erfolgt auf dem Schulungsboot "Barftgahns" und umfasst in der Regel für jeden Schüler mindestens fünf Fahrstunden. Die praktischen Schulungsinhalte sind das Steuern nach Schifffahrtszeichen und anderen Objekten oder nach Kompass, die Manöver Ablegen, Anlegen, Begegnen, Festmachen, Wenden auf engem Raum, Aufstoppen, Rückwärtsfahrt, Verhalten gegenüber großen Schiffen und das "Mensch-Über-Bord"-Manöver mit Hilfe eines treibenden Gegenstandes, außerdem das Anlegen einer Schwimmweste.

Informationen zur Führerscheinprüfung See

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und soll möglichst an einem Tag durchgeführt werden. Kann die Prüfung aus zwingenden Gründen nicht an einem Tag abgeschlossen werden, ist darauf zu achten, dass der noch ausstehende Teil der Prüfung möglichst von denselben Prüfern und möglichst am darauf folgenden Tag abgenommen wird.

Zulassungsvoraussetzung

  • Alter: ab 16 Jahre 
  • Tauglichkeit: Vorlage eines „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“ 
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz Führerscheins oder eines polizeilichen Führungszeugnisses (entfällt bei bei Minderjährigen) 
  • Lichtbild: Vorlage eines Lichtbildes im Format 38 mm x 45 mm, das den Bewerber ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt Gebühren: Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühren 
  • Einverständniserklärung: bei Bewerbern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Optional: soweit erteilt, eine Fotokopie des amtlichen Sportbootführerscheins Binnen

Prüfungsausschuss

Die Prüfung wird abgenommen durch den Prüfungsausschuss Hannover des DMYV/DSV. Auf den Websiten des Prüfungsausschusses gibt es ausführliche Informationen zu den Führerscheinen sowie die nötigen Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download.

Theorieprüfung

Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der amtliche Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 15 Navigationsfragen besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Multiple-Choice-Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht. 

Im theoretischen Prüfungsteil soll der Bewerber nachweisen, dass er mindestens ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die zur sicheren Führung eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse hat: 

  • der Navigation 
  • der Seemannschaft 
  • des Seeschifffahrtsrechts 
  • der Wetterkunde und 
  • der Fahrzeugführung

Praxisprüfung

Im praktischen Prüfungsteil muss der Bewerber nachweisen, dass er die zur sicheren Führung eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen notwendigen Fahrmanöver beherrscht und die erforderlichen Fertigkeiten besitzt, dazu sind einige festgelegte Manöver zu fahren und die Beherrschung wichtiger Seemansknoten vorzuführen: 

  • Rettungsmanöver (Mensch-über-Bord-Manöver) mit Hilfe eines treibenden Gegenstandes 
  • Manövrieren (An- und Ablegen), Wenden auf engem Raum, kursgerechtes Aufstoppen, Fahren nach Kompass, Peilen (einfache Peilung/Kreuzpeilung) 
  • Anlegen einer Rettungsweste und eines Sicherheitsgurtes 
  • Manöverschallsignale (Kursänderung nach Steuerbord, Kursänderung nach Backbord, meine Maschine läuft rückwärts)
  • Knüpfen vorgegebener Seemansknoten (Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Rundtörn mit halbem Schlag, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, einfacher Schotstek, doppelter Schotstek, Webleinstek und Belegen einer Klampe mit Kopfschlag)

Amtlicher Fragenkatalog

Der neue ab Mai 2017 gültige amtliche Fragenkatalog besteht aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 

15 Navigationsfragen. 

Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht.

Verordnungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Führerscheinpflicht, Geltungsbereich, Prüfungsvoraussetzungen etc. regelt die Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen. 

Die Richtlinien für den Deutschen Motoryachtverband e. V. und den Deutschen Segler-Verband e. V. über die Durchführung der Aufgaben nach § 4 der Sportbootführerscheinverordnung-See (DurchführungsRLSpbootFüV-See) konkretisieren die Durchführung der Prüfungen im Detail.